Dienstwagen E-Förderung nun bis 80.000 EUR

Die 0,25% Geldwertervorteil soll auf Fahrzeuge bis 80.000 EUR Bruttolistenpreis ausgeweitet werden.

Wer von seinem Arbeitgeber ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss diesen Geldwertenvorteil mit 1% des Bruttolistenpreis versteuern.

Bei Plug-in-Hybrid Modellen mit maximal 50g CO2/km oder mehr als 60 km elektrischer Reichweite gilt ein Satz von 0,5%. (ab dem 01.01.2025 gilt mehr als 80 km elektrischer Reichweite).

Bei E-Autos galt bisher bis zu einem Bruttolistenpreise von 60.000 EUR sogar nur ein Satz von 0,25%. Ab 60.000 EUR mussten auch die E-Autos mit 0,5% versteuert werden.

Nun will die Bundesregierung im Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness diese Grenze von 60.000 EUR auf 80.000 EUR hochsetzen.

D.h. fährt ein Angestellter einen elektrischen Dienstwagen muss er bspw. nur 0,25% *80.000 EUR = 200 EUR als Geldwertenvorteil versteuern. Diese 200 EUR werden seinem Bruttolohn zugeschlagen und er muss diese mit seinem individuellen Steuersatz an den Fiskus versteuern.

Diese Gesetzesänderung soll am 17.11.2023 durch den Bundestag gebracht werden. Die neue Höchstgrenze soll dann ab dem 01.01.2024 in Kraft treten. Dies soll die Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität steigern.

Mercedes EQV Facelift
Ab 01.01.2024 ist der EQV bis 80.000 EUR mit 0,25% zu versteuern

Für die aktuellen smart #1 und #3 Modelle hat dies keine Auswirkung.

Bei den Mercedes-EQ Modellen gibt es jedoch noch einige die nun für die Dienstwagenfahrer attraktiver werden.

Ein EQA 350 4matic mit einem Basispreis von 56.423,85 EUR ist nun attraktiv, da er noch mit rund 24.000 EUR Sonderausstattung versehen werden kann. Gleiches gilt ebenfalls für die Modelle EQB 300 4matic und EQB 350 4matic ist bisher praktisch nur nackt unter den 0,25% Satz fielen.

Komplett neu sind bei Mercedes nun die Modelle EQV sowie der EQE 300, EQE 350 sowie EQE 350 4matic (wobei man beim EQE 350 4matic nur noch Ausstattung im Wert von 5.800 EUR wählen darf).

Die EQS Modelle und das EQE SUV sind weiterhin zu teuer und werden mit 0,5% versteuert.

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6 Antworten

      1. Das wäre dann aber eine steuerliche Ungleichbehandlung, das kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke die Autos werden bis zum Stichtag mit 0,5 und dann mit 0,25 versteuert. Wäre interessant das genau zu wissen.

    1. Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 und Satz 3 Nr. 3, 5 EStG (Änderung gegenüber Regierungsentwurf)

      Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG (1 %-Regelung) ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine CO2-Emissionen hat (reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge) nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG (Fahrtenbuchregelung) nur ein Viertel der Anschaffungskosten oder vergleichbarer Aufwendungen anzusetzen. Dies gilt bislang jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 EUR beträgt. Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht abzubilden, wird der bestehende Höchstbetrag von 60.000 EUR auf 70.000 EUR angehoben (Regierungsentwurf: 80.000 EUR). Dies gilt entsprechend bei der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 EStG).

      Gilt für Elektro-Pkw, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden.

      Neu gegenüber dem Regierungsentwurf: Bisher war geregelt, dass die Hälfte der Bemessungsgrundlage anzusetzen ist bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Hybrid-Pkw, dessen unter 50g/km liegen bzw. dessen Reichweite des Kraftfahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Die alternative Reichweitengrenze (80 km) wird nun gestrichen.

      Gilt für Hybrid-Pkw, die nach dem 31.12.2024 angeschafft werden.

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