Plug-in-Hybrid Förderung wird in 2022 strenger

Ab 2022 gelten 60 Kilometer, ab 2024 80 km elektrische Reichweite um die Förderung zu erhalten

 

Aktuell werden Elektroautos und Plug-in-Hybrid Modelle vom Bund gefördert bis 31.12.2021 wie folgt gefördert:

 

Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis (Extras zählen nicht) von 40.000 Euro erhält man nun bis Ende 2021 eine Förderung von insgesamt 9.570 Euro. Der Bund zahlt bisher einen Anteil von 6.000 Euro, der Eigenanteil der Autohersteller liegt bei 3.570 Euro (inkl. MwSt). Bei Plug-in Hybriden liegt die Fördersumme im gleichen Preissegment bei insgesamt 7.177,50 Euro (inkl. MwSt bei Herstelleranteil).

Bei einem Elektroauto über 40.000 Euro Nettolistenpreis (Extras zählen nicht) erhält liegt der Bonus von der Bundesregierung bei 5.000 Euro, der Herstelleranteil bei 2.975 Euro, was eine insgesamte Förderung von 7.975 Euro macht. Für einen Plug-in Hybriden im gleichen Preissegment liegt die Förderung insgesamt bei 5.981,25 Euro.

Förderfähig sind folgende Fahrzeuge:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge (EQA, EQB, EQC, EQV, smart fortwo und forfour)
  • Plug-in Hybride mit höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 40 km rein elektrischer Reichweite (ab 2022 gilt: 50 g CO2/km oder mind. 60 km rein elektrische Reichweite, ab 2025 gilt: 50 g CO2/km oder mind. 80 km rein elektrische Reichweite)
  • Maximaler Nettolistenpreis (ohne Extras) 65.000 EUR (daher ist der EQS oder ein S 580e nicht förderfähig)

Neues Gesetz ab 2022

Das Gesetz dazu ist gültig bis zum 31.12.2021. Von der Bundesregierung wurde aber die grobe Zusage gegeben, dass die Förderung bis zum 31.12.2025 verlängert wird.

Nun gibt es dazu einen Gesetzesentwurf der dies konkret beschreibt. Dabei soll bei Plug-in-Hybrid Fahrzeugen die CO2-Komponete ab dem 01.10.2022 entfallen.

Bei den E-Klasse Plug-in-Hybrid Modellen, schafft man bspw. nicht die 60 km elektrische Reichweite, liegt aber unter 50g CO2 je km. Wenn dieser Zusatz ab dem 01.10.2022 entfällt erhält die E-Klasse

Für die neuen Modelle GLE, C-Klasse und auch für die 250e Modelle sollte es hier keine Probleme geben die Förderung zu erhalten. Beim B 250e, CLA 250e Shooting Brake sowie GLA 250e kann eine bestimmte Ausstattung (große Felgen, breite Reifen) dazu führen, dass die Reichweite leicht unter 60 km liegt. In der Vergangenheit zählte hier das Basisversion der entsprechenden Variante. Ob dies in der Zukunft geändert wird, ist unklar.

Ab dem 01.01.2024 wären dann aber nur noch die C-Klasse (der neue GLC), die neue E-Klasse und der GLE förderfähig. Die MFA2 Modelle schaffen derzeit die 80 km nicht. Vor dem Hintergrund das ab 2024/2025 die neuen MMA Modelle erscheinen ist es fraglich ob die MFA2 Modelle eine neue Batterie mit mehr Reichweite erhalten. Auf der IAA gab es dazu keine Aussage ob beim 2022er Facelift die 250e Modelle eine größere Batterie erhalten.

Dienstwagenregelung besteht weiterhin

Unabhängig von der Umweltprämie gibt es auch von für Dienstwagenfahrern die 0,5% Besteuerung bei Plug-in-Hybrid Modellen.

Hier gelten andere Vorgaben bis zum Jahr 2030. Hier gibt es weiterhin die 50g CO2/km Grenze und die 80 km elektrische Reichweite gilt erst ab 2025 (statt 2024).

Reine Elektroautos (BEVs) sind steuerlich meist günstiger als Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEVs).

  • Bei der Privatnutzung von BEVs unter 60.000 EUR (hier Bruttolistenpreis inkl. Extras) müssen 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Elektroautos über 60.000 EUR: 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (inkl. Extras) müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 

Für Hybridfahrzeuge gilt, dass 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises (inkl. Extras) als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.

Steuerliche Voraussetzung für Plug-in-Hybride sind mindestens 40 Kilometer elektrische Reichweite (ab 2022: 60 Kilometer; ab 2025: 80 Kilometer) oder maximal 50 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer.

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