0,25% Geldwertervorteil für E-Autos bis 95.000 EUR

Im Bundeshaushalt soll die Preisgrenze von 70.000 EUR brutto auf 95.000 EUR erhöht werden.

 

Die Bundesregierung will den Elektromobilitätsstandort Deutschland stärken. Daher will sie den Satz für Geldwertenvorteil für Elektroautos in Höhe von 0,25% bis zu einem Bruttolistenpreis von derzeit 70.000 EUR auf 95.000 EUR anheben (so steht es im Haushaltsentwurf unter Punkt 5b).

 

Der Bundeshaushalt 2025 soll im Herbst 2024 beschlossen werden.

 

Bis zum 31.12.2023 lag die Grenze bei 60.000 EUR und sollte durch das Wachstumschancengesetzt ab dem 01.01.2024 auf 80.000 EUR angehoben werden. Der Bundesrat verhindert dies und man einigte sich auf die nun aktuell gültige Grenze von 70.000 EUR Bruttolistenpreis.

Mit der neuen Grenze von 95.000 EUR kommt die Bundesregierung Mercedes, BMW und Porsche entgegen. So wären ab 2025 auch die Mercedes EQE Limousine sowie SUV, der BMW i5 oder Porsche eMacan stark vergünstigst als E-Dienstwagen zu bewegen.

Falls sich nicht parallel die Nachfrage nach jungen elektrischen Gebrauchtwagen durch die Privatkunden erhöht, wird die Gesetzesänderung in 3-4 Jahren die Restwerte der Leasingrückläufer stark unter Druck setzen.

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