Mercedes und smart verlängern Umweltbonus

Mercedes-Benz zahlt doppelten Bonus für Elektromobilität auch im Januar 2024 weiter

 

  • Für Neuaufträge, die bis zum 31.01.2024 bestellt, zugelassen und ausgeliefert werden, zahlt Mercedes-Benz den Herstelleranteil sowie den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus
  • Neuaufträge, die bis zum 31.01.2024 bestellt, aber erst ab dem 01.02.2024 zugelassen und ausgeliefert werden, fördert Mercedes-Benz weiterhin mit dem Herstelleranteil
  • Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die keine Förderung seitens BAFA erhalten und nach der ursprünglich vom Staat vorgesehenen Wertgrenze ab 2024 förderfähig gewesen wären

 

Berlin. Mercedes-Benz setzt seine Förderung der Elektromobilität nach dem durch die Bundesregierung beschlossenen Aus des Umweltbonus für vollelektrische Fahrzeuge (BEVs) auch im Jahr 2024 fort. Kundinnen und Kunden von Mercedes-Benz erhalten im Januar weiterhin den Herstelleranteil sowie den staatlichen Anteil des Umweltbonus. Damit stellt Mercedes-Benz die Etablierung der Elektromobilität auch nach dem Wegfall der staatlichen Förderung sicher und gibt seinen Kundinnen und Kunden weiterhin einen wichtigen Anreiz, auf die zukunftsträchtige Technologie zu setzen.

 

„Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden Planungssicherheit geben. Deshalb setzen wir die ursprünglich von der Bundesregierung zugesagte Förderung der Elektromobilität für Auslieferungen förderfähiger Fahrzeuge auch im Januar fort. Dabei übernimmt Mercedes-Benz auch den staatlichen Anteil der Förderung.“

Jörg Heinermann, Leiter des Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland (MBD)


Die Förderung mit Herstelleranteil sowie ursprünglich zugesagtem staatlichen Anteil gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.01.2024 bestellt, zugelassen und ausgeliefert werden. Den Herstelleranteil erhalten auch Bestellungen, die vor dem 31.01.2024 vorgenommen werden, aber erst nach dem 01.02.2024 ausgeliefert werden. Für die Höhe der Förderung gelten die von der Bundesregierung ursprünglich für das Jahr 2024 vorgesehenen Wertgrenzen. Damit sind etwa verschiedene Ausführungen des EQA und des EQB förderfähig.

Bereits nach dem kurzfristigen Auslaufen des Umweltbonus am 18.12.2023 hatte Mercedes-Benz neben dem Herstelleranteil auch den bisherigen staatlichen Anteil der Förderung für Aufträge übernommen, die bis Ende 2023 bestellt, zugelassen und ausgeliefert werden. Die Regelungen für Januar 2024 knüpfen an diese Entscheidung an. Ob weitere Maßnahmen seitens Mercedes-Benz ins Leben gerufen werden, wird derzeit geprüft.

 

smart gewährt 50% BAFA Ausgleich + 100% Herstelleranteil = 1500 + 1500 = 3.000 EUR

smart bietet betroffenen Privatkunden in Deutschland, die durch das Ende der Förderung nicht mehr vom BAFA-Umweltbonus profitieren können, bei Bestellung bis 14.01.2024 einen zusätzlichen Sondernachlass („50%iger BAFA-Ausgleich“) an:

Privatkundenfahrzeuge mit Bestellung bis 14.01.2024.

Privatkunden, die ihren smart #1 oder #3 bis zum 14.01.2024 bestellt haben, gewährt smart einen zusätzlichen Nachlass in Höhe von 50% der Umweltbonus-Förderung (Bundesanteil), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom BAFA bei fiktiver Antragsstellung ab 01.01.2024 ausgezahlt worden wäre.

smart gewährt auch einen Nachlass in Höhe des Umweltbonus-Herstelleranteils.

Zeitlich befristeter Sondernachlass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Missbrauch ausgeschlossen. Der Sondernachlass wird nur gewährt bei Nachweis darüber, dass das BAFA den Bundesanteil nicht ausgezahlt hat. Andernfalls behält sich smart eine Rückforderung vor.

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