Nach dem abrupten Förderstopp zum 17.12.2023 übernehmen Mercedes und smart den staatlichen Anteil
- Aufträge bis zum 31.12.2023 werden von Mercedes-Benz weiterhin mit dem Herstelleranteil gefördert
- Für Lieferungen und Zulassungen zwischen dem 18.12. und 31.12.2023 übernimmt Mercedes-Benz neben dem Herstelleranteil auch den bisherigen staatlichen Anteil
- Für Aufträge, die in 2024 ausgeliefert werden, und für Aufträge ab 01.01.2024 zahlt Mercedes-Benz den Herstelleranteil auf Basis der für 2024 ursprünglich vorgesehenen Förderhöhe
Nach dem durch die Bundesregierung beschlossenen kurzfristigen Auslauf des Umweltbonus für vollelektrische Fahrzeuge (BEVs) ab dem 18.12.2023 setzt Mercedes-Benz seine Förderung für Elektromobilität fort. Kundinnen und Kunden der Luxusmarke erhalten weiterhin den Herstelleranteil des bisherigen Umweltbonus. Für Lieferungen und Zulassungen noch in diesem Jahr übernimmt Mercedes-Benz sogar zusätzlich den staatlichen Förderanteil, in den Fällen, in denen der Kunde diesen nun nicht mehr vom Staat erhält. Damit stellt Mercedes-Benz die Förderung der Elektromobilität sicher und gibt den Kundinnen und Kunden weiterhin einen wichtigen Anreiz, auf die zukunftsträchtige Elektromobilität zu setzen.
„Die Zukunft der individuellen Mobilität ist elektrisch. Das Auto ist nach dem Haus oder der Wohnung meist die zweitgrößte Investitionsentscheidung für Haushalte in Deutschland. Planungssicherheit ist dabei für die Menschen ein sehr hohes Gut; das vorzeitige Ende des Umweltbonus erachten wir daher als verfrüht. Vor dem Hintergrund dieser Planungssicherheit haben wir uns daher dazu entschieden, den vollen Umweltbonus auf Kosten von
Mercedes-Benz bis Ende 2023 zu gewährleisten.“
Jörg Heinermann, Leiter des Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland (MBD)
Mercedes-Benz bietet den bisher an die staatliche Unterstützung gekoppelten Herstelleranteil somit unabhängig von der weggefallenen Förderung des Staates für vollelektrische Pkw der Marken Mercedes-Benz und smart fortwo (Baureihe 453) an. Für alle Aufträge, die bis zum 31.12.2023 bestellt werden und in diesem Jahr geliefert und zugelassen werden, zahlt Mercedes-Benz weiterhin den bisherigen Herstelleranteil. Darüber hinaus übernimmt Mercedes-Benz auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus, wenn die Lieferung und Zulassung des Fahrzeugs noch in diesem Jahr erfolgt (zwischen 18.12. und 31.12.2023), aber vom Staat nicht wie ursprünglich geplant unterstützt wird. Für Aufträge, die in 2024 zur Auslieferung kommen, sowie Neuaufträge ab dem 01.01.2024 sichert Mercedes-Benz bis auf Weiteres den Herstelleranteil auf Basis der reduzierten Förderhöhe 2024 zu. Ob weitere Maßnahmen seitens Mercedes-Benz ins Leben gerufen werden, wird derzeit geprüft.
smart #1 und smart #3 Regelung
Kundenfahrzeuge mit Zulassungsdatum bis 31.12.2023
Für Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis zum 31.12.2023 übernimmt smart die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung. Dies inkludiert den Herstelleranteil sowie den Bundesanteil. Dieser Ausgleich wird als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Kundenfahrzeuge mit Zulassungsdatum ab 01.01.2024
Privatkunden, die bis zum 31.12.2023 einen smart #1 oder smart #3 bei ihrem smart Vertriebspartner oder online über www.smart.de bestellen oder bereits bestellt haben und deren Zulassung in 2024 ansteht, gleicht smart den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus. Dieser Ausgleich wird ebenfalls als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Wolfgang Ufer, CEO smart Deutschland: „Das plötzliche Ende der Umweltprämie für Elektroautos haben wir mit Verwunderung zu Kenntnis genommen und halten die Kurzfristigkeit für unsere Kunden für unzumutbar. Wir wollen weiterhin nachhaltige Mobilität ermöglichen. Daher haben wir uns zur Übernahme des Umweltbonus für Bestellungen bis zum Jahresende entschieden und bieten unseren privaten Kunden daher die finanzielle Unterstützung, mit der sie bisher gerechnet haben.“
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