BAFA Umweltbonus für Elektroautos läuft früher aus

Die bis zum 31.12.2024 angesetzte Förderung wird einige Monate früher beendet

 

 

Die Förderung für E-Autos sollte ursprünglich bis zum 31.12.2024 laufen. Die Förderung für E-Autos bis 40.000 EUR netto Listenpreis (4500 EUR + 2250 EUR Herstelleranteil) sowie E-Autos bis 65.000 EUR Netto-Basislistenpreis (3000 EUR + 1500 EUR Herstelleranteil) sollte ab 01.01.2024 auf 3000 + 1500 EUR Herstelleranteil für Elektroautos bis 45.000 EUR Netto-Basislistenpreis reduziert werden.

Die Förderungen gilt ab dem 01.09.2023 nur noch für Privatpersonen.

 

Nun wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Sparzwänge für den gekippten Bundeshaushalt 2024 diese E-Auto Förderung nicht mehr bis zum 31.12.2024 laufen wird, sondern einige Monate früher beendet wird. Ein konkretes Enddatum wurde aber noch nicht kommuniziert.

 

Den Geldwertenvorteil bei privat genutzten Dienstfahrzeugen wurde bei den Kürzungen nicht erwähnt. Hier wurde am 17.11.2023 eine Anhebung auf 70.000 EUR beschlossen.

Die 0,25% Geldwertervorteil wird für Fahrzeuge bis 70.000 EUR Bruttolistenpreis ausgeweitet.

Wer von seinem Arbeitgeber ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss diesen Geldwertenvorteil mit 1% des Bruttolistenpreis versteuern.

Bei Plug-in-Hybrid Modellen mit maximal 50g CO2/km oder mehr als 60 km elektrischer Reichweite gilt ein Satz von 0,5%. (ab dem 01.01.2025 gilt mehr als 80 km elektrischer Reichweite).

Bei E-Autos galt bisher bis zu einem Bruttolistenpreise von 60.000 EUR sogar nur ein Satz von 0,25%. Ab 60.000 EUR mussten auch die E-Autos mit 0,5% versteuert werden.

Nun will die Bundesregierung im Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness diese Grenze von 60.000 EUR auf 70.000 EUR hochsetzen.

D.h. fährt ein Angestellter einen elektrischen Dienstwagen muss er bspw. nur 0,25% *70.000 EUR = 175 EUR als Geldwertenvorteil versteuern. Diese 175 EUR werden seinem Bruttolohn zugeschlagen und er muss diese mit seinem individuellen Steuersatz an den Fiskus versteuern.

Diese Gesetzesänderung wurde am 17.11.2023 durch den Bundestag gebracht werden. Die neue Höchstgrenze soll dann ab dem 01.01.2024 in Kraft treten (gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2024). Dies soll die Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität steigern.

Aufgrund der kurzen Lieferzeiten für die förderfähigen E-Autos von Mercedes und insbesondere smart sollte man vermutlich noch in den Genuß der BAFA Prämie kommen:

Kurze Lieferzeiten bei Mercedes

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5 Antworten

  1. Woher hast Du diese Information? Das wäre ja echt ein Schlag ins Gesicht für all jene, die in den letzten Monaten ein Auto bestellt haben in dem Vertrauen auf die Subvention. Wie kann man als Regierung die Bürger so behandeln?

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