Mercedes-EQ kurzfristig verfügbar mit BAFA Prämie

Die folgenden Mercedes-EQ Modelle gibt es noch in 2023

 

Aktuell herrscht viel Aufregung aufgrund des Haushaltsstopps der Bundesregierung. Die E-Auto Förderung für 2024 soll aber nach aktuellem Stand weiterlaufen.

 

Mercedes hat aber noch einige Modelle die in diesem Jahr noch gefördert werden können:

  • EQA 250+ (2 Stück) Herstelleranteil 1.785 EUR + 3000 EUR BAFA + 3% Rabatt
  • EQA 4matich Modelle (19 Stück) Herstelleranteil 1.785 EUR + 3.000 EUR BAFA + 15% Rabatt
  • EQB (113 Stück) Herstelleranteil 1.785 EUR + 3.000 EUR BAFA + 11% Rabatt
  • EQC (31 Stück) Herstelleranteil 1.785 EUR + 3.000 EUR BAFA + 24% Rabatt
  • EQE 300, EQE 350, EQE 350 4matic (nur V295 Limousine) (90 Stück) 1.785 EUR + 3000 EUR BAFA + 3% Rabatt
  • EQT 200 (6 Stück) Herstelleranteil 1.785 EUR + 3.000 EUR + 15% Rabatt
  • EQV (23 Stück) Herstelleranteil 1.785 EUR + 3.000 EUR + 9% Rabatt

Dienstwagenfahrer haben auch 2024 Vorteile:

Die 0,25% Geldwertervorteil wird für Fahrzeuge bis 70.000 EUR Bruttolistenpreis ausgeweitet.

Wer von seinem Arbeitgeber ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt, muss diesen Geldwertenvorteil mit 1% des Bruttolistenpreis versteuern.

Bei Plug-in-Hybrid Modellen mit maximal 50g CO2/km oder mehr als 60 km elektrischer Reichweite gilt ein Satz von 0,5%. (ab dem 01.01.2025 gilt mehr als 80 km elektrischer Reichweite).

Bei E-Autos galt bisher bis zu einem Bruttolistenpreise von 60.000 EUR sogar nur ein Satz von 0,25%. Ab 60.000 EUR mussten auch die E-Autos mit 0,5% versteuert werden.

Nun will die Bundesregierung im Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness diese Grenze von 60.000 EUR auf 70.000 EUR hochsetzen.

D.h. fährt ein Angestellter einen elektrischen Dienstwagen muss er bspw. nur 0,25% *70.000 EUR = 175 EUR als Geldwertenvorteil versteuern. Diese 175 EUR werden seinem Bruttolohn zugeschlagen und er muss diese mit seinem individuellen Steuersatz an den Fiskus versteuern.

Diese Gesetzesänderung wurde am 17.11.2023 durch den Bundestag gebracht werden. Die neue Höchstgrenze soll dann ab dem 01.01.2024 in Kraft treten (gilt nur für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2024). Dies soll die Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität steigern.

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